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Bewerbung per WhatsApp: seriös, sicher, sinnvoll?
Rechtlich ist eine Bewerbung per WhatsApp zulässig - ein Formerfordernis gibt es nicht. In der Candidate-Experience-Studie 2023 von softgarden mit 3.811 Teilnehmenden bewerten allerdings rund 50 Prozent die WhatsApp-Kurzbewerbung negativ; das klassische Formular lag vorn. Der Kanal ist also schnell, aber nicht bei allen beliebt. Entscheidend ist, dass ein gleichwertiger Weg danebensteht.
- Herausgegeben von: Redaktion FPZ Rückentherapie Halle · Therapeutisches Team
- Aktualisiert am
- 6 Minuten Lesezeit
- 50 %
- bewerten die WhatsApp-Bewerbung negativ
- das klassische Formular schneidet in derselben Studie besser ab
- 71,3 %
- erwarten die Einladung binnen zwei Wochen
- in dieser Lücke gehen die meisten Bewerbungen verloren
- 25 %
- der Bewerbungen liefen bei Manpower über WhatsApp
- obere Spanne, laut Angabe des Personaldienstleisters
Quelle: softgarden Candidate Experience Studie 2023, 3.811 Teilnehmende; Angabe von Manpower zum eigenen Bewerbungsaufkommen.
Warum der Kanal überhaupt zur Frage wird
Wer „Bewerbung per WhatsApp“ bei Google eintippt, bekommt als Ergänzung zuerst
seriös und datenschutz vorgeschlagen. Das ist bezeichnend: Die Suche ist keine
Begeisterung über einen bequemen Weg, sondern eine Prüfung.
Die Skepsis hat eine Grundlage. In der Candidate Experience Studie 2023 von softgarden, für die 3.811 Menschen in laufenden Bewerbungsprozessen befragt wurden, bewerteten 24,9 Prozent die WhatsApp-Kurzbewerbung als „schlecht“ und 21,7 Prozent als „sehr schlecht“. Zusammen rund die Hälfte. Am besten schnitt das klassische Formular ab.
Auf der anderen Seite steht ein ebenso deutlicher Befund: 58 Prozent der Jobsuchenden haben schon einmal eine Bewerbung abgebrochen, obwohl sie interessiert waren. 64,4 Prozent nennen ein kompliziertes Online-Verfahren als Grund. 45 Prozent wollen höchstens zehn Minuten investieren.
Beides ist wahr. Der Messenger ist der schnellste Weg - und für einen Teil der Menschen der falsche.
Was rechtlich gilt
Für eine Bewerbung gibt es kein Formerfordernis. Sie können sich mündlich, telefonisch, per Post, per E-Mail, über ein Formular oder über einen Messenger bewerben. Keine dieser Formen ist rechtlich schwächer, und keine begründet einen Anspruch auf eine bestimmte Rückmeldung.
Der Arbeitgeber ist an die Datenschutz-Grundverordnung gebunden, unabhängig vom Kanal: Bewerbungsdaten dürfen für das Bewerbungsverfahren verarbeitet werden und sind danach zu löschen, wenn keine Einwilligung für eine längere Speicherung vorliegt.
Welche Daten anfallen
Die Inhalte einer WhatsApp-Nachricht sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Der Betreiber kann also nicht mitlesen, was Sie schreiben.
Was trotzdem anfällt, sind Verbindungsdaten: Ihre Telefonnummer, Zeitpunkte, Geräteinfos. Diese Daten liegen bei Meta, nicht beim Arbeitgeber. Wer das nicht möchte, hat einen sachlichen Grund - und sollte einen anderen Weg wählen.
Der praktische Maßstab für einen Arbeitgeber ist deshalb einfach: Steht ein gleichwertiger Weg daneben? Wenn WhatsApp der einzige Kanal ist, ist das ein Ausschluss. Wenn Telefon oder E-Mail gleichberechtigt danebenstehen, ist es ein Angebot.
Was in eine Kurzbewerbung gehört
Ein Satz genügt: welche Stelle Sie interessiert, und wann Sie erreichbar sind.
Was nicht hineingehört: Lebenslauf, Zeugnisse, Gehaltsvorstellung, Krankheitsgeschichte. Nicht weil es verboten wäre, sondern weil ein Chat kein Ablagesystem ist. Unterlagen gehören ins Gespräch oder in einen Kanal, der dafür gedacht ist.
Warum Tempo hier wirklich zählt
71,3 Prozent der Bewerbenden erwarten eine Einladung binnen zwei Wochen. 27,6 Prozent der Arbeitgeber brauchen länger als vier Wochen. In dieser Lücke gehen Bewerbungen verloren - nicht weil das Interesse fehlt, sondern weil in der Zwischenzeit ein anderer Arbeitgeber geantwortet hat.
Bei 73 Prozent der Praxen mit offenen Stellen und im Schnitt 1,7 fehlenden Mitarbeitenden je Praxis ist Geschwindigkeit deshalb kein Service, sondern der eigentliche Wettbewerb.
Wie es beim FPZ Halle läuft
Auf jeder Stellenseite steht ein WhatsApp-Knopf, der die passende Nachricht vorausfüllt. Sie können sie vor dem Senden ändern. Die Rückmeldung kommt in der Regel noch am selben Werktag, danach folgt ein Gespräch in der Praxis - mit Blick auf Team, Räume und Geräte.
Wer den Messenger nicht nutzen möchte, ruft an: 0345 29 89 633. Beide Wege führen zum selben Gespräch, und für den ersten Kontakt braucht es keine Unterlagen.
Häufige Fragen dazu
Ist eine Bewerbung per WhatsApp rechtlich zulässig?
Ja. Für eine Bewerbung gibt es kein Formerfordernis. Sie können sich mündlich, telefonisch, per E-Mail, über ein Formular oder über einen Messenger bewerben. Rechtlich entsteht dadurch kein Nachteil, und es begründet auch keinen Anspruch auf eine bestimmte Form der Rückmeldung.
Welche Daten fallen bei einer WhatsApp-Bewerbung an?
Die Nachrichteninhalte sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt, für den Betreiber also nicht lesbar. Verbindungsdaten fallen trotzdem an: Telefonnummer, Zeitpunkt, Gerät. Wer das vermeiden will, sollte den telefonischen oder schriftlichen Weg wählen - ein seriöser Arbeitgeber bietet beides an.
Wie bewerten Bewerber die WhatsApp-Bewerbung?
Gespalten. In der softgarden Candidate Experience Studie 2023 mit 3.811 Personen in aktiven Bewerbungsprozessen bewerteten 24,9 Prozent die WhatsApp-Kurzbewerbung als schlecht und 21,7 Prozent als sehr schlecht - zusammen rund die Hälfte. Favorit war das Formular. Aus der Praxis gibt es Gegenbeispiele: Beim Personaldienstleister Manpower kommen 10 bis 25 Prozent der Bewerbungen über WhatsApp.
Was gehört in eine Kurzbewerbung per Messenger?
Ein Satz reicht: welche Stelle Sie interessiert und wann Sie erreichbar sind. Lebenslauf und Zeugnisse gehören nicht in den Chat - sie kommen ins Gespräch. Wer Unterlagen vorab senden möchte, sollte einen Weg wählen, der dafür gedacht ist.
Wie bewerbe ich mich beim FPZ Halle, wenn ich WhatsApp nicht nutzen will?
Telefonisch unter 0345 29 89 633. Der telefonische Weg steht gleichwertig neben dem Messenger, und für den ersten Kontakt sind keine Unterlagen nötig.