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Rückzahlungsklausel bei Fortbildungen: wie lange ein Arbeitgeber Sie binden darf
Das Bundesarbeitsgericht bindet die zulässige Bindungsdauer an die Dauer der Fortbildung: bis zu einem Monat Fortbildung höchstens sechs Monate Bindung, bis zu zwei Monaten höchstens ein Jahr, drei bis vier Monate höchstens zwei Jahre, sechs Monate bis zu drei Jahre. Länger als drei Jahre ist praktisch nie zulässig. Eine Klausel, die nicht nach dem Kündigungsgrund unterscheidet, ist in der Regel unwirksam - und zwar vollständig, nicht nur teilweise.
- Herausgegeben von: Redaktion FPZ Rückentherapie Halle · Therapeutisches Team
- Aktualisiert am
- 8 Minuten Lesezeit
- 6 Monate
- Bindung höchstens, unterste Stufe
- bei bis zu einem Monat Fortbildungsdauer
- 3 Jahre
- Bindung höchstens, oberste Stufe
- ab sechs Monaten Fortbildungsdauer - länger ist praktisch nie zulässig
Quelle: Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Rückzahlungsklauseln (Staffel nach Fortbildungsdauer).
Warum diese Klausel überhaupt existiert
Eine Manuelle Therapie kostet berufsbegleitend 3.500 bis 6.500 Euro. Ein Bobath-Grundkurs liegt bei rund 1.750 bis 1.950 Euro, eine Manuelle Lymphdrainage bei rund 1.475 bis 1.575 Euro für 170 Unterrichtseinheiten. Wenn der Arbeitgeber das zahlt, will er die Qualifikation im Haus behalten. Dafür gibt es die Rückzahlungsvereinbarung: Wer vor Ablauf einer bestimmten Frist geht, zahlt einen Teil der Kosten zurück.
Das ist zulässig. Aber es ist eng begrenzt, und die Grenzen kennen viele Praxen nicht. In den Foren der Branche ist die Frage nie „welcher Kurs“, sondern „wer zahlt“ - und gleich danach: „was passiert, wenn ich vorher gehe“.
Die Staffel des Bundesarbeitsgerichts
Das Bundesarbeitsgericht misst die zulässige Bindungsdauer an der Dauer der Fortbildung. Je länger die Ausbildung dauert und je größer der Vorteil für die berufliche Zukunft, desto länger darf gebunden werden.
| Dauer der Fortbildung | Zulässige Bindung in der Regel |
|---|---|
| bis zu 1 Monat | bis zu 6 Monate |
| bis zu 2 Monate | bis zu 12 Monate |
| 3 bis 4 Monate | bis zu 24 Monate |
| 6 Monate bis 1 Jahr | bis zu 3 Jahre |
| mehr als 2 Jahre | im Ausnahmefall bis zu 5 Jahre |
Zwei Dinge sind daran wichtig, und beide werden regelmäßig falsch verstanden.
Erstens: Gemeint ist die Freistellungsdauer, nicht der Kalenderzeitraum. Eine Zertifikatsfortbildung Manuelle Therapie umfasst 260 Unterrichtseinheiten und läuft berufsbegleitend oft über 18 bis 30 Monate. Gebunden wird nicht an diese 30 Monate, sondern an die Zeit, in der Sie tatsächlich im Kurs saßen statt zu behandeln. Das sind bei 260 Unterrichtseinheiten grob sechs bis sieben Wochen - und damit landet man in der Staffel bei einer Bindung von etwa einem Jahr, nicht bei drei.
Zweitens: Die Staffel ist ein Richtwert, keine Rechenmaschine. Abweichungen nach oben sind möglich, wenn die Qualifikation einen ungewöhnlich großen Vorteil bringt. Sie müssen aber begründet sein. Der Regelfall bleibt die Staffel.
Die vier Formulierungen, an denen Klauseln scheitern
1. Keine Unterscheidung nach dem Kündigungsgrund
Die häufigste unwirksame Klausel lautet sinngemäß: „Scheidet der Arbeitnehmer vor Ablauf von 24 Monaten aus dem Arbeitsverhältnis aus, sind die Fortbildungskosten anteilig zurückzuzahlen.“
Das erfasst auch den Fall, dass der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, dass er den Lohn nicht zahlt oder dass Sie aus einem Grund gehen, den er zu verantworten hat. Genau das geht nicht. Eine Rückzahlungspflicht ist nur zulässig, wenn der Grund für das Ausscheiden aus Ihrer Sphäre stammt. Fehlt diese Unterscheidung, fällt die ganze Klausel.
2. Keine zeitanteilige Abschmelzung
Zulässig ist eine Klausel, die den Rückzahlungsbetrag mit jedem gearbeiteten Monat verkleinert - bei 24 Monaten Bindung also um ein Vierundzwanzigstel je Monat. Wer nach 18 Monaten geht, zahlt noch ein Viertel. Eine Klausel ohne diese Abschmelzung, die auch kurz vor Ablauf noch den vollen Betrag verlangt, benachteiligt unangemessen.
3. Unklarer Betrag
Die Klausel muss erkennen lassen, was zurückzuzahlen ist: Kursgebühr, Prüfungsgebühr, Reisekosten, fortgezahltes Entgelt für Freistellungstage. „Die Kosten der Fortbildung“ ohne Bezifferung oder ohne benannte Bestandteile ist zu unbestimmt. Sie müssen bei Unterschrift wissen, um welche Größenordnung es geht.
4. Bindung ohne Vorteil
Eine Fortbildung, die nur dem Betrieb nützt - etwa eine Einweisung in ein Gerät, das nur dort steht -, rechtfertigt keine Bindung. Der Maßstab ist, ob die Qualifikation Ihnen auf dem Arbeitsmarkt nützt. Bei den Zertifikatspositionen der Heilmittelrichtlinie ist das klar der Fall: Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage, Krankengymnastik am Gerät und Bobath sind bundesweit abrechnungsrelevant und damit überall etwas wert.
Was Sie vor der Unterschrift prüfen
Drei Sätze reichen für die Prüfung.
Steht drin, wie lange gebunden wird - und passt das zur Freistellungsdauer? Rechnen Sie die Unterrichtseinheiten in Wochen um und legen Sie die Staffel daneben.
Steht drin, dass bei einer vom Arbeitgeber zu vertretenden Beendigung nichts zurückzuzahlen ist? Wenn nicht, ist die Klausel angreifbar.
Steht drin, wie der Betrag mit der Zeit sinkt? Ohne Abschmelzung ist sie es ebenfalls.
Wenn eine dieser drei Angaben fehlt, heißt das nicht, dass Sie die Fortbildung nicht machen sollten. Es heißt, dass Sie nachfragen sollten - und dass die Antwort schriftlich gehören sollte, nicht ins Gespräch.
Die Rechnung, die Sie zusätzlich aufmachen sollten
Eine Bindung ist nicht automatisch schlecht. Sie ist ein Preis, und der lässt sich ausrechnen.
Eine Manuelle Therapie bringt laut Auswertungen zum Gehalt in der Physiotherapie ein Plus von 200 bis 500 Euro im Monat. Bei 4.500 Euro Kurskosten und 300 Euro Plus amortisiert sich die Investition nach 15 Monaten. Wenn Ihr Arbeitgeber die 4.500 Euro zahlt und dafür zwölf Monate Bindung verlangt, ist der Handel für Sie günstig - Sie bekommen eine Qualifikation, die Ihnen bleibt, und zahlen mit einem Jahr Planungssicherheit.
Unangenehm wird es erst, wenn die Bindung die Kursdauer deutlich überschreitet oder wenn mehrere Fortbildungen die Bindungen aneinanderreihen, sodass Sie nie herauskommen. Diese Kettenbindung ist der Punkt, an dem Sie genau lesen sollten.
Wie es beim FPZ Halle geregelt ist
Die Kosten für Fortbildungen werden vollständig übernommen, wahlweise auch im selben Jahr, und es gibt fünf Fortbildungstage im Jahr zusätzlich zum Urlaub. Ausdrücklich genannt sind Krankengymnastik am Gerät, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und die FPZ Therapie - Letztere ist Voraussetzung dafür, die FPZ-Therapieeinheiten überhaupt durchführen zu dürfen.
Ob und wie lange dafür gebunden wird, gehört ins Gespräch vor der Zusage und in den Vertrag, nicht in eine mündliche Zusage. Fragen Sie danach. Ein Arbeitgeber, der die Frage sauber beantwortet, hat sie sich vorher gestellt.
Häufige Fragen dazu
Wie lange darf mich mein Arbeitgeber nach einer bezahlten Fortbildung binden?
Das Bundesarbeitsgericht arbeitet mit einer Staffel, die sich an der Dauer der Fortbildung orientiert: bis zu einem Monat Fortbildungsdauer höchstens sechs Monate Bindung, bis zu zwei Monaten höchstens zwölf Monate, drei bis vier Monate höchstens 24 Monate, sechs Monate und mehr bis zu drei Jahre. Die Staffel ist ein Richtwert, von dem im Einzelfall abgewichen werden kann, wenn die Fortbildung einen besonders großen Vorteil bringt.
Zählt für die Staffel die Kursdauer oder die Gesamtdauer der Weiterbildung?
Maßgeblich ist die Dauer der Freistellung, also die Zeit, in der Sie tatsächlich lernen statt zu arbeiten. Eine Manuelle Therapie über 260 Unterrichtseinheiten, die berufsbegleitend über zwei Jahre in Blöcken läuft, entspricht rechnerisch etwa sechs bis sieben Wochen Freistellung - nicht zwei Jahren.
Was passiert, wenn die Klausel zu weit gefasst ist?
Sie ist unwirksam, und zwar vollständig. Das Bundesarbeitsgericht wendet bei Formularklauseln in Arbeitsverträgen das Verbot der geltungserhaltenden Reduktion an: Ein Gericht kürzt eine überlange Bindung nicht auf das zulässige Maß, sondern streicht die Klausel ganz. Der Arbeitgeber bekommt dann gar nichts zurück.
Muss ich zurückzahlen, wenn ich wegen des Arbeitgebers kündige?
Nein. Eine Klausel muss danach unterscheiden, aus wessen Sphäre der Kündigungsgrund stammt. Kündigen Sie, weil der Arbeitgeber seinen Pflichten nicht nachkommt, oder kündigt er betriebsbedingt, darf keine Rückzahlung verlangt werden. Klauseln, die pauschal jede Eigenkündigung erfassen, sind deshalb unwirksam.
Wie muss die Rückzahlung berechnet werden?
Zeitanteilig. Üblich und anerkannt ist die monatsweise Abschmelzung: Bei 24 Monaten Bindung reduziert sich die Forderung um ein Vierundzwanzigstel je vollem Monat, den Sie nach der Fortbildung noch gearbeitet haben. Eine Klausel, die auch nach 23 von 24 Monaten noch den vollen Betrag verlangt, ist unwirksam.
Übernimmt das FPZ Halle Fortbildungskosten?
Ja, vollständig, wahlweise auch im selben Jahr. Genannt sind Krankengymnastik am Gerät, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und die FPZ Therapie. Dazu kommen fünf Fortbildungstage im Jahr. Ob und wie eine Bindung vereinbart wird, wird vor der Zusage besprochen und schriftlich festgehalten.