Therapeutin mobilisiert das Bein einer Patientin während einer physiotherapeutischen Behandlung

Therapie

Physiotherapie

Weil Ihre Gesundheit unsere Priorität ist.

  • ärztliche Verordnung Zugang
  • KG, MT, MT-CMD, KGG, MLD Leistungen

Die Physiotherapie ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung von Funktionsstörungen des menschlichen Körpers. Durch die präzise Befunderhebung und viele klinische Tests werden die exakten Problemstellen gefunden und in der anschließenden Behandlung durch unsere langjährige Expertise gezielt behandelt. Die Therapie läuft immer indikationsbezogen ab und kann sowohl aktiv als auch passiv erfolgen.

Eine Behandlung in der Physiotherapie geht grundlegend nur über eine ärztliche Verordnung. Ihr Arzt entscheidet über Ihre bestmöglichen Behandlungsmöglichkeiten und wird Ihnen bei therapeutischer Notwendigkeit ein Rezept zur Physiotherapie ausstellen. Dieses Rezept können Sie uns vorlegen.

Welche Leistungen unsere Praxis abrechnet

  • KG (Krankengymnastik)
  • MT (Manuelle Therapie)
  • MT-CMD (Manuelle Therapie für das Kiefergelenk)
  • KGG (Krankengymnastik am Gerät)
  • MLD (Manuelle Lymphdrainage)
  • Physikalische Therapie (Ultraschall, Elektrotherapie, Wärmetherapie in verschiedenen Varianten, Kältetherapie)
  • Mehrere Therapiebeschleuniger, speziell auf Ihre Beschwerden abgestimmt
  • EAP (Erweiterte Ambulante Physiotherapie)

Was für eine Behandlung bei uns spricht

Viel Erfahrung mit Schmerzpatienten, gut geschulte Mitarbeiter und ständige Weiterbildungen.

Zahlreiche Möglichkeiten der Behandlung durch neueste Medizintechnik für Ihre schnellstmögliche Rehabilitation.

Moderne Räumlichkeiten: vom Behandlungsraum über den Trainingsraum bis zu den Umkleiden.

Vermittlung von Facharztterminen für unsere Patienten, unkomplizierte Versorgung mit Folgeverordnungen und schnelle Absprache zwischen Therapeut und Arzt hinsichtlich Ihrer bestmöglichen Therapie.

Häufige Fragen

Was Patientinnen und Patienten dazu fragen

Brauche ich für Physiotherapie ein Rezept?

Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ja. Ohne Verordnung ist die Behandlung als Selbstzahlerleistung möglich. Die Verordnung kann jede Ärztin und jeder Arzt ausstellen, eine Facharztpflicht besteht nicht.

Wie lange ist die Verordnung gültig?

Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, bei angekreuztem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen ohne angemessene Begründung macht die Verordnung ungültig.

Was kostet die Zuzahlung?

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an, nicht pro Termin. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu.

Welche Leistungen werden hier erbracht?

Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Therapie bei kraniomandibulärer Dysfunktion, Krankengymnastik am Gerät und Manuelle Lymphdrainage, dazu physikalische Anwendungen. Welche davon in Frage kommt, steht auf Ihrer Verordnung.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Das hängt von der verordneten Leistung und Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Wir behandeln Montag bis Freitag von 07:00 bis 21:00 Uhr; frühe und späte Termine sind erfahrungsgemäß schneller verfügbar. Reichen Sie Ihr Rezept vorab über den Rezeptservice ein, dann suchen wir gezielt in Ihren Zeitfenstern.

Termin vereinbaren oder Rezept einreichen

Schicken Sie uns Ihr Rezept vorab, dann suchen wir gezielt nach Terminen in Ihren Zeitfenstern.