Die FPZ Rückentherapie
Gerätegestützte Therapie gegen Nacken- und Rückenschmerzen, auf Grundlage einer Kraftmessung und ärztlich begleitet.
Mehr erfahrenDie Physiotherapie ist ein ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung von Funktionsstörungen des menschlichen Körpers. Durch die präzise Befunderhebung und viele klinische Tests werden die exakten Problemstellen gefunden und in der anschließenden Behandlung durch unsere langjährige Expertise gezielt behandelt. Die Therapie läuft immer indikationsbezogen ab und kann sowohl aktiv als auch passiv erfolgen.
Eine Behandlung in der Physiotherapie geht grundlegend nur über eine ärztliche Verordnung. Ihr Arzt entscheidet über Ihre bestmöglichen Behandlungsmöglichkeiten und wird Ihnen bei therapeutischer Notwendigkeit ein Rezept zur Physiotherapie ausstellen. Dieses Rezept können Sie uns vorlegen.
Viel Erfahrung mit Schmerzpatienten, gut geschulte Mitarbeiter und ständige Weiterbildungen.
Zahlreiche Möglichkeiten der Behandlung durch neueste Medizintechnik für Ihre schnellstmögliche Rehabilitation.
Moderne Räumlichkeiten: vom Behandlungsraum über den Trainingsraum bis zu den Umkleiden.
Vermittlung von Facharztterminen für unsere Patienten, unkomplizierte Versorgung mit Folgeverordnungen und schnelle Absprache zwischen Therapeut und Arzt hinsichtlich Ihrer bestmöglichen Therapie.
Passt dazu
Gerätegestützte Therapie gegen Nacken- und Rückenschmerzen, auf Grundlage einer Kraftmessung und ärztlich begleitet.
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Komplett-Versorgungsprogramm nach schwerer Verletzung oder Operation, mit mehreren Therapieabschnitten pro Tag.
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Geplante Belastungsreize unter therapeutischer Aufsicht, mit definierten Parametern und laufender Kontrolle.
Mehr erfahrenHäufig gefragt
Therapie verstehen
Wer die EAP verordnen darf, welche Diagnosen zählen, wie ein Behandlungstag abläuft und warum die gesetzliche Kasse selten zahlt.
WeiterlesenRezept und Kasse
Wer verordnet, wie lange das Rezept gilt und was Zuzahlung und Selbstzahlerleistung kosten.
WeiterlesenTherapie verstehen
Warum es so lange dauert, welche Frist auf Ihrem Rezept läuft und was Sie tun, wenn sie zu kippen droht.
WeiterlesenHäufige Fragen
Für eine Behandlung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse ja. Ohne Verordnung ist die Behandlung als Selbstzahlerleistung möglich. Die Verordnung kann jede Ärztin und jeder Arzt ausstellen, eine Facharztpflicht besteht nicht.
Die Behandlung muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Ausstellungsdatum beginnen, bei angekreuztem dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen. Eine Unterbrechung von mehr als 14 Kalendertagen ohne angemessene Begründung macht die Verordnung ungültig.
Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren 10 Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an, nicht pro Termin. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts dazu.
Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Therapie bei kraniomandibulärer Dysfunktion, Krankengymnastik am Gerät und Manuelle Lymphdrainage, dazu physikalische Anwendungen. Welche davon in Frage kommt, steht auf Ihrer Verordnung.
Das hängt von der verordneten Leistung und Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Wir behandeln Montag bis Freitag von 07:00 bis 21:00 Uhr; frühe und späte Termine sind erfahrungsgemäß schneller verfügbar. Reichen Sie Ihr Rezept vorab über den Rezeptservice ein, dann suchen wir gezielt in Ihren Zeitfenstern.
Schicken Sie uns Ihr Rezept vorab, dann suchen wir gezielt nach Terminen in Ihren Zeitfenstern.