Ratgeber · Rezept und Kasse

Zuzahlung bei Physiotherapie: wie sie berechnet wird und wer befreit ist

Gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren zahlen 10 Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an, nicht pro Termin. Wer im Kalenderjahr 2 Prozent seiner Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen ausgegeben hat - bei chronisch Kranken 1 Prozent -, kann sich für den Rest des Jahres befreien lassen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen nichts.

  • Herausgegeben von: Redaktion FPZ Rückentherapie Halle · Therapeutisches Team
  • Aktualisiert am
  • 5 Minuten Lesezeit
10 %
Zuzahlung, plus 10 Euro je Rezept
einmal pro Verordnung, egal wie viele Einheiten darauf stehen
2 %
Belastungsgrenze
der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt
1 %
Belastungsgrenze bei chronisch Kranken
in Dauerbehandlung - die Hälfte der regulären Grenze

Quelle: § 61, § 62 SGB V.

Die Rechnung

Für gesetzlich Versicherte ab 18 Jahren gilt eine zweiteilige Zuzahlung:

  • 10 Prozent der Kosten des verordneten Heilmittels
  • 10 Euro je Verordnung

Der zweite Teil ist der, der am häufigsten falsch verstanden wird. Die 10 Euro fallen einmal pro Rezept an, nicht pro Behandlungstermin. Bei einer Verordnung über sechs Einheiten zahlen Sie also einmal 10 Euro plus 10 Prozent der Kosten dieser sechs Behandlungen.

Warum kein fester Eurobetrag genannt werden kann

Die 10 Prozent beziehen sich auf die Vergütung, die zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern vereinbart ist. Diese Preise sind nicht bundeseinheitlich: Sie unterscheiden sich zwischen Kassen und werden regelmäßig neu verhandelt.

Deshalb steht der genaue Betrag nicht auf dem Rezept. Die Praxis kann ihn Ihnen aber vor Behandlungsbeginn nennen - fragen Sie danach, wenn Sie mit dem Geld planen müssen.

Die Belastungsgrenze

Niemand muss unbegrenzt zuzahlen. Die Belastungsgrenze liegt bei 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke in Dauerbehandlung sind es 1 Prozent.

In die Grenze zählen alle Zuzahlungen des Kalenderjahres: Medikamente, Heilmittel, Hilfsmittel, Krankenhaustage, Fahrkosten. Nicht dazu zählen Leistungen, die die Kasse gar nicht übernimmt - also reine Selbstzahlerleistungen.

So gehen Sie vor:

  1. Sammeln Sie alle Quittungen über Zuzahlungen des laufenden Jahres.
  2. Rechnen Sie zusammen, ob die Summe Ihre persönliche Grenze überschreitet.
  3. Beantragen Sie die Befreiung bei Ihrer Krankenkasse und legen Sie die Belege vor.
  4. Die Kasse stellt einen Befreiungsausweis für den Rest des Kalenderjahres aus.

Wer absehbar über die Grenze kommt, kann bei vielen Kassen den Betrag zu Jahresbeginn im Voraus einzahlen und ist dann von Anfang an befreit. Das lohnt sich vor allem bei laufenden Therapien.

Wer nichts zahlt

  • Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
  • Versicherte mit gültigem Befreiungsausweis für das laufende Jahr
  • Bei Behandlungen, die nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden - dort gilt statt der Zuzahlung ein Preis

Der Sonderfall chronisch krank

Die Ein-Prozent-Grenze gilt für Menschen, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind. Die Kasse prüft dafür bestimmte Kriterien, unter anderem eine mindestens ein Jahr andauernde Behandlung mindestens einmal pro Quartal.

Wenn Sie wegen eines chronischen Rückenleidens regelmäßig in Behandlung sind, lohnt sich die Nachfrage bei der Kasse: Die Halbierung der Grenze macht bei laufender Therapie einen spürbaren Unterschied.

Und bei uns?

Was Ihre Verordnung konkret an Zuzahlung bedeutet, rechnen wir Ihnen vor dem ersten Termin aus. Bringen Sie einen Befreiungsausweis mit, wenn Sie einen haben - dann entfällt die Zuzahlung für die Behandlungen dieses Kalenderjahres.

Häufige Fragen dazu

Wie hoch ist die Zuzahlung bei Physiotherapie?

10 Prozent der Kosten des verordneten Heilmittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung. Die 10 Euro werden einmal pro Rezept fällig, unabhängig davon, wie viele Behandlungen darauf stehen.

Zahlt man die 10 Euro pro Termin oder pro Rezept?

Pro Rezept. Bei sechs Behandlungen auf einer Verordnung fällt die Verordnungsgebühr von 10 Euro einmal an, dazu die 10 Prozent auf die Kosten der sechs Behandlungen.

Wer ist von der Zuzahlung befreit?

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren generell. Erwachsene, wenn sie die Belastungsgrenze erreicht haben: 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 Prozent. Die Befreiung beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse und legen die Quittungen des laufenden Jahres vor.

Gilt die Zuzahlung auch bei Krankengymnastik am Gerät?

Ja. Die Regelung gilt für alle Heilmittel, die auf einer Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden - Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Krankengymnastik am Gerät, Lymphdrainage und physikalische Anwendungen.

Was ist mit Leistungen ohne Rezept?

Selbstzahlerleistungen und Präventionskurse folgen anderen Regeln. Dort gibt es keine Zuzahlung, sondern einen Preis - bei zertifizierten Präventionskursen nach Paragraf 20 SGB V beteiligen sich die Kassen häufig an den Kursgebühren.

Zur Einordnung: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung und keine individuelle Befunderhebung. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im Gespräch und auf Grundlage Ihrer Verordnung.

Herausgegeben von Redaktion FPZ Rückentherapie Halle, Therapeutisches Team. Zuletzt geprüft am 29. August 2026.

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