Ratgeber · Rezept und Kasse
Physiotherapie zu Hause: Voraussetzungen, Kosten, Grenzen
Ein Hausbesuch muss ärztlich verordnet werden. Voraussetzung ist, dass die Patientin oder der Patient aus medizinischen Gründen die Praxis nicht aufsuchen kann. Zur Zuzahlung kommt in diesem Fall eine Hausbesuchspauschale hinzu. Gerätegestützte Behandlung wie Krankengymnastik am Gerät ist als Hausbesuch nicht möglich - sie ist an die Ausstattung der Praxis gebunden.
- Herausgegeben von: Redaktion FPZ Rückentherapie Halle · Therapeutisches Team
- Aktualisiert am
- 4 Minuten Lesezeit
- 10 %
- Zuzahlung, plus Hausbesuchspauschale
- wie bei anderen Heilmitteln, plus 10 Euro je Verordnung
Quelle: § 61 SGB V.
Die Voraussetzung
Ein Hausbesuch ist keine Komfortleistung, sondern eine medizinische Entscheidung. Er wird verordnet, wenn Sie die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen können.
Typische Situationen:
- nach Operationen mit Belastungsverbot
- bei ausgeprägter Geh- oder Stehunfähigkeit
- bei Pflegebedürftigkeit oder Bettlägerigkeit
- bei bestimmten neurologischen Erkrankungen
Die Entscheidung trifft die verordnende Praxis und vermerkt sie auf der Verordnung. Ohne diesen Vermerk kann die Behandlung nicht zu Hause erbracht und abgerechnet werden.
Was zusätzlich anfällt
Zur üblichen Zuzahlung - 10 Prozent der Kosten plus 10 Euro je Verordnung - kommt eine Hausbesuchspauschale, je nach Vertrag zuzüglich Wegegeld. Wer eine Zuzahlungsbefreiung hat, zahlt auch diesen Anteil nicht.
Was zu Hause nicht geht
Der Punkt wird oft übersehen: Gerätegestützte Behandlung ist als Hausbesuch nicht möglich.
Krankengymnastik am Gerät ist als Leistung an eine bestimmte räumliche und gerätetechnische Ausstattung gebunden, die zur Zulassung der Praxis gehört. Dasselbe gilt für medizinische Trainingstherapie und für messgestützte Aufbauprogramme - beides lebt davon, dass Last, Bewegungsumfang und Verlaufsmessung exakt eingestellt und wiederholt werden können.
Zu Hause möglich sind Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Manuelle Lymphdrainage und physikalische Anwendungen.
Die Konsequenz für den Behandlungsplan
Wenn ein Hausbesuch nötig ist, verschiebt sich der Schwerpunkt zwangsläufig auf die handgeführte Behandlung. Das ist in der akuten Phase richtig - aber es ist der Teil, der Belastbarkeit nicht dauerhaft aufbaut.
Deshalb gehört zur Planung von Anfang an die Frage: Ab wann ist der Weg in die Praxis wieder möglich? Sobald er es ist, beginnt der Teil, der über den weiteren Verlauf entscheidet - Training mit messbarer Steigerung.
Bei uns in Halle
Unsere Behandlung findet im Ritterhaus in der Leipziger Straße 90-92 statt, weil die gerätegestützten Programme an die Ausstattung vor Ort gebunden sind. Für die Anfahrt finden Sie Hinweise zu Parkmöglichkeiten und Anbindung auf unserer Anfahrtsseite.
Wenn Sie unsicher sind, ob der Weg für Sie möglich ist, rufen Sie an - wir klären gemeinsam, welche Form der Behandlung in Ihrer Situation sinnvoll ist.
Häufige Fragen dazu
Wann wird ein Hausbesuch verordnet?
Wenn Sie aus medizinischen Gründen nicht in die Praxis kommen können - etwa nach einer Operation mit Belastungsverbot, bei ausgeprägter Gehunfähigkeit oder bei Pflegebedürftigkeit. Die Entscheidung trifft die verordnende Ärztin oder der verordnende Arzt und vermerkt sie auf der Verordnung.
Was kostet ein Hausbesuch zusätzlich?
Neben der üblichen Zuzahlung von 10 Prozent plus 10 Euro je Verordnung fällt eine Hausbesuchspauschale an, teils zuzüglich Wegegeld. Bei bestehender Zuzahlungsbefreiung entfällt auch dieser Anteil.
Kann Krankengymnastik am Gerät zu Hause stattfinden?
Nein. Krankengymnastik am Gerät setzt eine bestimmte Geräteausstattung voraus, die an die Zulassung der Praxis gebunden ist. Zu Hause sind Krankengymnastik, Manuelle Therapie, Lymphdrainage und physikalische Anwendungen möglich.
Wie lange dauert eine Behandlung zu Hause?
Die Behandlungszeit richtet sich nach der verordneten Leistung, nicht nach dem Ort. Die Wegezeit gehört nicht zur Behandlungszeit - sie wird über die Hausbesuchspauschale abgegolten.
Bekomme ich einen Hausbesuch, wenn ich nur schlecht zu Fuß bin?
Nicht automatisch. Maßgeblich ist, ob das Aufsuchen der Praxis medizinisch unzumutbar oder unmöglich ist. Sprechen Sie mit der verordnenden Praxis über Ihre konkrete Situation - eine fehlende Fahrgelegenheit allein reicht in der Regel nicht aus.