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Jobwechsel in der Physiotherapie: wann er sich lohnt und wie Sie ihn vorbereiten

56 Prozent der Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten geben eine Betriebszugehörigkeit von höchstens sechs Jahren an, nur 7 Prozent bleiben länger als 20 Jahre - obwohl 90 Prozent unbefristet beschäftigt sind. Der Wechsel ist in dieser Branche der Normalfall. Entscheidend ist, ob die Gründe beim Arbeitgeber liegen oder beim Beruf: Das eine löst ein Wechsel, das andere nicht.

  • Herausgegeben von: Redaktion FPZ Rückentherapie Halle · Therapeutisches Team
  • Aktualisiert am
  • 6 Minuten Lesezeit
56 %
bleiben höchstens sechs Jahre
Wechsel ist in dieser Branche der Normalfall, nicht die Ausnahme
90 %
sind unbefristet beschäftigt
kurze Verweildauer heißt hier nicht Unsicherheit
7 %
bleiben über 20 Jahre
die deutliche Minderheit

Quelle: Janke, pt Zeitschrift für Physiotherapeuten 5/2018.

Der Wechsel ist hier die Regel, nicht die Ausnahme

56 Prozent der Befragten geben eine Betriebszugehörigkeit von höchstens sechs Jahren an, nur 7 Prozent bleiben länger als 20 Jahre. Gleichzeitig sind 90 Prozent unbefristet beschäftigt - es ist also keine Frage der Vertragsform, sondern eine Entscheidung.

Für Sie heißt das zweierlei: Ein Wechsel im Lebenslauf ist unauffällig. Und Ihr aktueller Arbeitgeber weiß das auch.

Die Vorfrage: Arbeitgeber oder Beruf?

Bevor Sie kündigen, sortieren Sie Ihre Gründe in zwei Spalten.

Was ein anderer Arbeitgeber ändern kann: Länge der Behandlungseinheit, Zahl der parallel betreuten Patienten, Einarbeitung, Fortbildungsbudget und Bindung, Dienstplanvorlauf, Verantwortungsbereiche, Ausstattung.

Was er nicht ändern kann: das Vergütungsniveau der Branche, die Heilmittelrichtlinie, die Zuzahlungssystematik, den Fachkräftemangel.

Wenn Ihre Gründe überwiegend links stehen, ist ein Wechsel die schnellste Lösung. Wenn sie rechts stehen, wird auch die nächste Stelle enttäuschen - dann geht es um etwas anderes: Spezialisierung, andere Einrichtungsart, Selbstständigkeit oder tatsächlich Ausstieg.

Der richtige Zeitpunkt

Drei Situationen sprechen für einen Wechsel:

Nach einer abgeschlossenen Zertifikatsfortbildung. Manuelle Therapie bringt 200 bis 500 Euro im Monat - aber nur, wenn der Betrieb die Position auch abrechnet. Wer die Qualifikation hat und sie nicht einsetzen darf, verschenkt Geld.

Wenn die Perspektive fehlt. 74 Prozent sehen keine Aufstiegsmöglichkeit, 63 Prozent können für keinen Bereich Verantwortung übernehmen. Wenn Sie nach zwei Jahren immer noch denselben Kalender abarbeiten, wird sich das ohne Wechsel selten ändern.

Wenn die Termindichte die Qualität frisst. Wenn die Zeit je Patient nicht reicht und die Dokumentation regelmäßig nach Feierabend liegt, ist das keine Phase, sondern eine Betriebsentscheidung.

Vorbereitung in vier Schritten

  1. Fortbildungsbindungen prüfen. Welche Klauseln laufen noch, wie lange, und halten sie einer Prüfung stand?
  2. Zeugnisse anfordern, solange das Verhältnis gut ist. Ein Zwischenzeugnis ist jederzeit möglich und muss nicht begründet werden.
  3. Marktlage prüfen. Zuletzt waren allein auf einer Plattform 81 offene Stellen in Halle und Sachsen-Anhalt ausgeschrieben; 73 Prozent der Praxen suchen.
  4. Hospitation vereinbaren, bevor Sie unterschreiben. Ein halber Tag im neuen Betrieb zeigt mehr als drei Gespräche.

Die Frage, die den Unterschied macht

Im Gespräch mit dem neuen Arbeitgeber lautet die entscheidende Frage nicht „was zahlen Sie“, sondern: „Wie viele Termine stehen an einem vollen Tag in meinem Kalender, und liegt die Dokumentation darin?“

Zwei Zahlen, die den Arbeitsalltag beschreiben. Wer sie nicht nennen kann oder will, hat sie sich nie gestellt.

Häufige Fragen dazu

Wie lange bleiben Physiotherapeuten im Schnitt bei einem Arbeitgeber?

56 Prozent geben eine Betriebszugehörigkeit von höchstens sechs Jahren an, nur 7 Prozent bleiben über 20 Jahre - und das bei einer Quote von 90 Prozent unbefristeter Verträge. Kurze Verweildauern sind in dieser Branche also nicht auffällig.

Schadet ein häufiger Wechsel der Bewerbung?

In einem Markt, in dem 73 Prozent der Praxen offene Stellen haben und im Schnitt 1,7 Mitarbeitende fehlen, ist das kein Ausschlussgrund. Erklärbar sollte der Wechsel trotzdem sein - am besten mit einem fachlichen Grund statt mit einer Kritik am alten Arbeitgeber.

Wann ist ein Wechsel die falsche Antwort?

Wenn die Unzufriedenheit am Vergütungsniveau der Branche oder an den Regeln der Heilmittelrichtlinie hängt. Das ändert kein einzelner Betrieb. Taktung, Dokumentationslast, Einarbeitung, Fortbildungsbudget, Dienstplan und Verantwortungsbereiche ändert er sehr wohl.

Welche Kündigungsfrist gilt?

Die gesetzliche Grundkündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Monatsende, sofern der Vertrag nichts anderes regelt. Vertraglich verlängerte Fristen dürfen für Arbeitnehmer nicht länger sein als für den Arbeitgeber.

Was ist mit laufenden Fortbildungsbindungen?

Prüfen Sie die Rückzahlungsklausel, bevor Sie kündigen: Bindungsdauer im Verhältnis zur Fortbildungsdauer, Unterscheidung nach Kündigungsgrund, zeitanteilige Abschmelzung. Fehlt eines davon, ist die Klausel häufig unwirksam - und dann besteht keine Rückzahlungspflicht.

Zur Einordnung: Dieser Beitrag ersetzt keine ärztliche Beratung und keine individuelle Befunderhebung. Was in Ihrem Fall sinnvoll ist, klären wir im Gespräch und auf Grundlage Ihrer Verordnung.

Herausgegeben von Redaktion FPZ Rückentherapie Halle, Therapeutisches Team. Zuletzt geprüft am 29. August 2026.

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